1 - DEFINITION
1.1. Als Passagier wird diejenige Person bezeichnet, die mit einer durch den Frachtführer ausgestellten Fahrkarte transportiert wird. Unter Frachtführer und/oder Transportunternehmen wird die Caronte & Tourist S.p.A verstanden.
1.2. Der Frachtführer verpflichtet sich, den Passagier und das/die begleitende(n) Fahrzeug(e) unter den folgenden Bedingungen zu transportieren, die der Passagier bei der Buchung und/oder dem Erwerb der Fahrkarte für die Überfahrt automatisch akzeptiert und sich damit verpflichtet, sie vollständig zu befolgen.
2 - GÜLTIGKEIT
2.1. Die Fahrkarte für die Überfahrt ist personenbezogen, nicht übertragbar, nur für den darauf angegebenen Transport gültig und muss vom Passagier sorgfältig aufbewahrt werden, um es auf Bitte jedem beliebigen Schiffsoffizier oder Angestellten des Transportunternehmens vorzuzeigen.
2.2. Der ticketlose Passagier muss umgehend den Kapitän und/oder den Zahlmeister benachrichtigen.
3 - PREIS FÜR DIE ÜBERFAHRT
3.1. Der auf der Fahrkarte für die Überfahrt angegebene Preis entspricht dem zum Zeitpunkt der Ausgabe gültigen Tarif des Frachtführers und schließt die Verpflegung an Bord nicht mit ein; für diese muss der Passagier selbst sorgen.
3.2. Auch sind Ausgaben, Steuern und Gebühren für Einschiffung und Ausschiffung, Steuermarken etc. vom Passagier zu zahlen.
4 - VERPASSTE ABREISE
4.1. Die Passagiere, die ein Fahrzeug einschiffen wollen, müssen sich zwei Stunden vor Abfahrt des Schiffes – sofern die Einschiffungszeit nicht schriftlich geändert wurde - am Check-in-Schalter einfinden. Die Passagiere ohne Fahrzeug müssen sich hingegen eine Stunde vor Abfahrtszeit einchecken lassen; andernfalls wird die Buchung annulliert.
4.2. Ein Passagier, der sich nicht innerhalb des oben angegebenen Zeitraums am Check-in-Schalter einfindet oder sich nicht auf dem laut seines Tickets angegebenen Schiff einschifft, hat kein Recht auf Rückerstattung, auch nicht auf teilweise Erstattung.
5 - BUCHUNGEN
5.1. Buchungen können folgendermaßen vorgenommen werden:
a) per Telefon, über die Nummer (0039) 0905726504;
b) per Internet, über die Internetseite www.carontetourist.it;
c) über ein dazu berechtigtes Reisebüro.
5.2. Die Reservierung per Telefon oder über ein Reisebüro muss innerhalb der folgenden 72 Stunden durch Bezahlung bestätigt werden, anderenfalls wird die Buchung ungültig.
6 - ÄNDERUNGEN, RÜCKTRITT UND ERSTATTUNG
6.1. Im Falle einer Änderung oder eines Rücktritts von der Reise innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung, jedoch nicht mehr 24 Stunden vor der Abfahrt, wird keine Gebühr erhoben.
6.2. Im Falle einer Buchungsänderung, die außer an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen vorgenommen werden kann - sofern sie nicht im Bereich der in Punkt 6.1. angegebenen Möglichkeiten liegt und nicht erst 24 Stunden vor der Abfahrt erfolgt - wird eine Gebühr von 10% erhoben, die im Verhältnis zur Gesamtsumme des Fahrpreises für die vorgesehne Strecke berechnet wird.
6.3. Sollte sich eine mögliche Preisreduktion des Tickets ergeben, so muss die oben genannte Gebühr im Verhältnis zur Differenz berechnet werden.
6.4. Im Falle eines Rücktritts innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung, der nicht erst in den 24 Stunden vor der Abfahrt erfolgt, wird keine Stornierungsgebühr erhoben.
6.5. Im Falle eines Rücktritts von der Buchung, der außer an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen erfolgen kann, werden folgende Stornierungsgebühren erhoben, die im Verhältnis zur Gesamtsumme des Fahrpreises für die vorgesehne Strecke berechnet werden:
a) 10% (zehn Prozent), ab 24 Stunden nach der Buchung bis zu zwanzig (20) Tagen vor der Abfahrt;
b) 20% (zwanzig Prozent), von neunzehn (19) Tagen bis zu vier (4) Tagen vor dem Abreisedatum;
c) 50% (fünfzig Prozent), von drei (3) Tagen bis zu vierundzwanzig (24) Stunden vor dem Abreisedatum;
d) 100% (hundert Prozent), außerhalb der oben angegebenen Möglichkeiten und im Falle einer nicht erfolgten Anwesenheit bei der Einschiffung (no – show).
6.6. Buchungsänderungen oder Rücktritte können per Call-Center, Fax oder Email vorgenommen werden.
6.7. Die Fristen werden ab dem Tag, der auf den Rücktritt oder die Buchungsänderung folgt, berechnet und schließen den geplanten Abreisetag mit ein.
7 - VORZEITIGE ABFAHRT, VERSPÄTETE ABFAHRT ODER ANKUNFT, ABSAGE DER ABFAHRT ODER ÄNDERUNG DER REISEROUTE
7.1. Vor der Abreise sind die Passagiere dazu angehalten zu überprüfen, ob in der Zwischenzeit Änderungen bezüglich des Schiffes oder der auf dem Ticket angegebenen Abfahrtszeiten vorgenommen wurden.
7.2. Das Transportunternehmen hat das Recht, die angekündigte Abfahrt abzusagen, Zwischenstopps einzufügen oder zu streichen, die Reise von einem anderen Hafen als dem geplanten beginnen zu lassen, die Reiseroute zu ändern, dem Schiff eine andere Linie zuzuweisen, die Abfahrtszeit vorzuziehen oder verspätet auszulaufen.
7.3. Im Falle, dass sich die Abreise um mehr als 12 Stunden im Vergleich zur vorgesehenen Abfahrtszeit verspätet, hat der Passagier das Recht auf Rückerstattung der Summe, die der nicht genutzten Überfahrt entspricht.
7.4. Der Kapitän hat das volle Recht, ohne Lotsen zu fahren, andere Schiffe unter allen möglichen Umständen abzuschleppen oder ihnen Hilfe zu leisten, die vorgesehene Reiseroute in jede beliebige Richtung, Entfernung und aus jedem erdenklichen Grund zu ändern, sowohl vor wie nach der Abfahrt jeglichen Hafen anzulaufen, ob er sich auf der Fahrtroute befinden möge oder nicht, auch wenn dieser in gegensätzlicher Richtung liegen sollte. Des weiteren hat er das Recht, ein oder mehrmals in beliebiger Reihenfolge und aus beliebigem Grund vor- oder zurückzufahren, Passagiere und ihre Fahrzeuge auf ein anderes Schiff oder Transportmittel umzuladen, auch wenn diese nicht dem Transportunternehmen gehören sollten, sofern dieses den Zielhafen anläuft.
7.5. Die Ankunftszeit, sofern sie auf dem Ticket angegeben sein sollte oder durch das Transportunternehmen oder ihren Angestellten mitgeteilt wurde, ist nur ein Richtwert. Der Frachtführer ist für mögliche Verspätungen nicht verantwortlich.
8 - EINSCHIFFUNG UND AUSSCHIFFUNG VON FAHRZEUGEN
8.1. Die Anordnung der Fahrzeuge zur Einschiffung erfolgt gemäß der durch den Kapitän und/oder sein Personal aufgestellten Ordnung.
8.2. Für die Einschiffung seines Fahrzeugs, einschließlich dessen Anordnung auf dem zugewiesenen Platz an Bord, für die Ausschiffung sowie für dessen möglichen Transfer vom Parkplatz auf das Schiff und/oder vom Schiff auf den Parkplatz übernimmt ausschließlich der Passagier die Haftung.
8.3. Außerdem ist ausschließlich der Passagier für mögliche Schäden an seinem Fahrzeug, den darin aufbewahrten Waren und Gepäckstücken und für seine eigene Person sowie die im Fahrzeug anwesenden Personen verantwortlich.
8.4. Ausschließlich der Passagier übernimmt die Haftung für mögliche Schäden, die Dritten, ihren Fahrzeugen, Waren oder Gepäckstücken zugefügt werden.
8.5. Das Fahrzeug, einschließlich eines möglichen Anhängers und/oder Wohnwagens, mit allem was darin enthalten ist, wird vom Frachtführer als eine Frachteinheit betrachtet, ohne dass dafür eine genaue Wertbestimmung vorgenommen wird. Außerdem kann die Haftung durch das Transportunternehmen für den Verlust und/oder Schäden am Fahrzeug die durch den in Artikel 423 des italienischen Sehfahrtsrechts festgelegte Grenze nicht überschreiten.
9 - ZU BEFOLGENDE VORSCHRIFTEN FÜR DIE PASSAGIERE
9.1. Der Passagier muss sowohl die Vorschriften der italienischen und ausländischen Gesetze als auch die Vorschriften des Transportunternehmens und die Anweisungen des Kapitäns befolgen.
9.2. Außerdem muss sich der Passagier für alle Zuwiderhandlungen, Belästigungen, Bußgelder und Ausgaben, die dem Transportunternehmen durch seine Schuld von Hafen-, Zoll- oder Gesundheitsbehörden und/oder jeglicher Behörde in jedem beliebigen Land aufgebürdet werden, direkt dem Transportunternehmen gegenüber verantworten.
9.3. Außerdem ist es Vorschrift, dass Minderjährige unter Aufsicht der Eltern oder den jeweils verantwortlichen Personen bleiben müssen und sich auf dem Schiff nicht unbeaufsichtigt bewegen dürfen.
9.4. Im Notfall müssen sich die Passagiere dem Kapitän und seiner Besatzung zur Verfügung stellen und diszipliniert ihre Befehle und Verordnungen befolgen.
10 - GESUNDHEITSZUSTAND DES PASSAGIERS
10.1. Der Kapitän hat das Recht, demjenigen die Überfahrt zu verweigern, dessen körperlicher oder geistiger Zustand es nicht erlaubt, die Reise anzutreten, oder demjenigen, der sich durch den Gebrauch von Rauschmitteln, halluzinogenen Stoffen, Alkohol, Krankheit oder Gebrechen als gefährlich herausstellt.
10.2. In diesem Fall hat der Passagier kein Recht auf Rückerstattung des Fahrpreises oder auf Schadensersatz und ist selbst verantwortlich für den Schaden, den er dem Schiff, dessen Ausstattung und Ausrüstung, Dritten oder deren Besitz zufügt. Wenn ein Passagier durch das Transportunternehmen an Bord akzeptiert wird, so bedeutet das nicht, dass das Unternehmen anschließend darauf verzichtet, dem Passagier gegenüber seine Bedenken geltend zu machen, unabhängig davon, ob sie ihm zum Zeitpunkt der Einschiffung und/oder Abfahrt bekannt waren.
11 - SPRENGLADUNG, ENTFLAMMBARE ODER GEFÄHRLICHE SUBSTANZEN
11.1. Es ist dem Passagier strengstens verboten, in seinem Gepäck oder Besitz, das sich in seinem Fahrzeug befindet, Industrieabfälle oder explosive und/oder entflammbare Substanzen mitzuführen, oder aus anderen Gründen die Sicherheit des Schiffes, seiner Fracht oder der Passagiere nebst Besatzung durch gefährliche Materialien zu gefährden.
11.2. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Kapitän berechtigt, diese Substanzen zu konfiszieren oder zu zerstören, ohne dass der Passagier Recht auf Schadensersatz erheben könnte.
11.3. Außerdem ist der Passagier für die sich aus diesem Regelverstoß ergebenen Konsequenzen verantwortlich.
12 - WAFFEN
12.1. Zum Zeitpunkt der Einschiffung ist der Passagier verpflichtet, dem Kapitän alle in seinem Besitz befindlichen Hieb- und Stichwaffen und/oder Schusswaffen in Verwahrung zu geben.
12.2. Bei Zuwiderhandlung ist der Zuwiderhandelnde der Beschlagnahme der Waffen und der Überweisung an die zuständige Justizbehörde unterworfen.
13 - TIERE
13.1. Die Mitführung von kleinen Haustieren (Katzen, Hunden etc.) seitens der Passagiere ist erlaubt, sofern sie über ein Gesundheitszeugnis und eine entsprechende Fahrkarte verfügen.
13.2. In Übereinstimmung mit den gesundheitlichen und hygienischen Maßnamen müssen die Haustiere, nachdem sie vom Transportunternehmen akzeptiert wurden, in eigens für sie vorgesehenen Räumlichkeiten mitreisen, wobei den Passagieren strengstens verboten ist, sie in der Kabine oder den Gesellschaftsräumen mitzuführen.
13.3. Die Passagiere übernehmen für jeden möglichen Schaden, den ihre Haustiere Gegenständen oder Dritten zuführen könnten, die Verantwortung.
13.4. Der Frachtführer weist jegliche Verantwortung für eine mögliche Beschlagnahme oder Einschläferung der Tiere seitens einer Gesundheitsbehörde im Einschiffungs-/Ausschiffungshafen von sich, ebenso für Verletzungen, Verlust oder Tod, die sich während des Transports, der Einschiffung oder Ausschiffung ereignen könnten.
14 - UNTERBRINGUNG
14.1. Der Passagier muss den ihm auf der Fahrkarte zugewiesenen Platz besetzen oder, sofern dieser nicht angegeben ist, den ihm durch den Kapitän oder Zahlmeister zugewiesenen.
14.2. Das Transportunternehmen hat das Recht, dem Passagier einen anderen als auf der Fahrkarte angegebenen Platz zuzuweisen: Sollte der zugewiesenen Platz in einer höheren Preisklasse liegen, ist kein Preisaufschlag vorgesehen. Sollte der neue Platz hingegen einer niedrigeren Preisklasse angehören, so wird dem Passagier die Preisdifferenz erstattet, unter der Bedingung, dass er vollständig darauf verzichtet, sein Recht geltend zu machen.
15 - GÜLTIGES GESETZ UND ZUSTÄNDIGER GERICHTSHOF
15.1. Der Beförderungsvertrag untersteht dem italienischen Gesetz.
15.2. Für jegliche rechtliche Auseinandersetzungen bezüglich der Auslegung und/oder Anwendung des Beförderungsvertrages ist ausschließlich das Gericht in Messina zuständig.
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